Rechtsanwaltskanzlei
Schulte in Dortmund
seit 1978
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Dortmund
Die Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Schulte geht zurück auf den im Jahre 2021
verstorbenen Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Klaus-Peter Schulte.
Nachdem Herr Schulte sen. bereits in seiner Referendarzeit ab 1976 in der Kanzlei des
Rechtsanwalts und Notars Dr. Rolf Cornehl, Alter Markt 3 aktiv gewesen ist, begann er dort
zu Beginn des Jahres 1978 als freier Mitarbeiter seine anwaltliche Tätigkeit.
Im Frühjahr 1979 erhielt er ein Sozietätsangebot von Herrn Rechtsanwalt und Notar Dieter
Freund und wechselte daher in dessen Kanzlei Rosental 1 in Dortmund.
Seit März 1983 war Herr Schulte sen. auch als Dozent an der Handwerkskammer zu
Dortmund tätig. Diese Dozententätigkeit hat er von seinem Vater Wilhelm Schulte
übernommen, der zuvor mehr als 30 Jahre lang für die Handwerkskammer Dortmund tätig
gewesen ist.
Am 01.01.1988 gründete Herr Schulte sen. seine eigene Kanzlei in der Wißstraße 26-28. Nach
einem aufwändigen Umbau der dortigen Räumlichkeiten kam schließlich im Frühjahr 1993
Herr Rechtsanwalt und Notar Klaus Luckas als Sozius hinzu. Die Sozietät Schulte und Luckas
existierte in unveränderter Form fast 18 Jahre lang am Standort Wißstraße und endete am
31.12.2010.
Nach erfolgreichem Abschluss des Ersten und des Zweiten juristischen Staatsexamens folgte
Herrn Schulte sen. beruflich sein Sohn Andreas Schulte, welcher seit dem Jahr 2000 als
Rechtsanwalt zugelassen und der heutige Kanzleiinhaber ist. Nach Tätigkeiten als angestellter
und später selbständiger Rechtsanwalt in verschiedenen mittelständischen Kanzleien des
Ruhrgebiets gründete Herr Rechtsanwalt Andreas Schulte schließlich im September 2005
seine eigene Kanzlei im historischen und denkmalgeschützten Herbrecht`schen Gebäude
Ostenhellweg 1, direkt im Herzen der Dortmunder City.
In der Zeit von 2004 bis 2017 führte Herr Rechtsanwalt Andreas Schulte bereits in dritter
Generation die Dozententätigkeiten seines Vaters und Großvaters im Bildungszentrum der
Handwerkskammer zu Dortmund an der Ardeystr. 93-95 im Nebenberuf fort. Generationen
von Handwerkern aus dem Ruhrgebiet und Ostwestfalen erfuhren dadurch im Wege der
beruflichen Fortbildung intensive und auf die moderne Geschäftswelt ausgerichtete
Schulungen auf den Gebieten des Zivil- und Arbeitsrechts.
Bereits im Jahre 2011 übernahm Herr Rechtsanwalt Andreas Schulte auch die Kanzlei seines
Vaters in der Wißstraße und führte diese bis Mai 2013 als Zweigstelle weiter. Schließlich kam
es am 01.06.2013 zur Verschmelzung von Haupt- und Zweigstelle in neuen, modernen
Kanzleiräumlichkeiten an dem in unmittelbarer Nähe befindlichen Standort Ostenhellweg 49.
Am 01. April 2018 wechselte die Kanzlei an den ganz in der Nähe gelegenen und heutigen
Standort Auf dem Brand 5 in der Dortmunder City. Helle und lichtdurchflutete
Räumlichkeiten ermöglichten nunmehr für alle Mitarbeiter noch angenehmeres Arbeiten, die
gute Erreichbarkeit der Kanzlei durch Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß in weiterhin
zentraler Citylage wird dabei von der Mandantschaft geschätzt.
Herr Rechtsanwalt Andreas Schulte ist seit dem 08.09.2010 Inhaber des
Fortbildungszertifikates der Bundesrechtsanwaltskammer „Qualität durch Fortbildung“.
Mit Beschluss vom 18. August 2015 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm
Herrn Rechtsanwalt Andreas Schulte die Befugnis verliehen neben der Berufsbezeichnung als
Rechtsanwalt auch die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Diese
Berechtigung erfordert nachzuweisende besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des
Verkehrsrechts gemäß § 14d der Fachanwaltsordnung (FAO). Darüber hinaus besteht eine
kalenderjährlich wiederkehrende Fortbildungsverpflichtung gemäß § 15 FAO, die den
Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen
voraussetzt.